Gutachtenprüfung

Gutachten über den Verkehrswert (Marktwert) von Immobilien gemäß § 194 Baugesetzbuch können weitreichende finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen. Umso wichtiger ist es, dass sie den bestehenden Qualitätsanforderungen genügen.

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Inhalt

Der Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V. hat eine Checkliste zur Qualitätsprüfung von Wertermittlungsgutachten für privat Anwender veröffentlicht. Anhand dieser Checkliste können "Laien" die fachliche Qualität eines Gutachtens einschätzen.

Erläuterung

Ein schriftliches Gutachten ist die fachliche Beurteilung eines Sachverhalts, der für Laien nachvollziehbar und für Fachleute nachprüfbar sein muss. Das Verfasser sollte den Auftragsinhalt, die Grundlagen und den Zweck sowie die Untersuchungen und die Gründe dokumentieren, die zum Ergebnis und seinen Schlussfolgerungen geführt haben.

Art, Inhalt und Umfang eines Gutachtens richten sich nach dem jeweiligen Auftragsgegenstand, den gesetzlichen Anforderungen sowie der Art des Auftrags. Ein Gutachten sollte stets logisch aufgebaut, übersichtlich gegliedert und auf das Wesentliche reduziert sein. Alle dargelegten Ergebnisse und Schlussfolgerungen müssen begründet und nachvollziehbar sein. Ebenso muss das Gutachten Klarheit, Unparteilichkeit und eine methodische Folgerichtigkeit aufweisen.

Service

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