Fotovoltaik

Der Marktwert einer Fotovoltaikanlage wird durch ihre Wirtschaftlichkeit, d. h. durch erzielbare Rendite und nicht durch die Herstellungskosten bestimmt.

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Baurecht

Die Errichtung einer Fotovoltaikanlage auf einem privat genutzten Wohnhaus ist in Niedersachen grundsätzlich baugenehmigungsfrei (§§ 69 ff. NBauO). Sofern die Anlage dazu dient, den erzeugten Strom ganz oder überwiegend ins Netz zu speisen und zu verkaufen, wird für die Anlage eine (neue) Baugenehmigung benötigt. Denn nach der Rechtssprechung handelt es sich in diesem Fall um eine gewerbliche Nutzung und damit um eine Nutzungsänderung, die von der bisherigen Baugenehmigung nicht gedeckt ist.

Eine gewerbliche Nutzung ist in Allgemeinen Wohngebieten (WA) nur ausnahmsweise und in Reinen Wohngebieten (WR) gar nicht zulässig. Die Folge kann ein Nutzungsverbot oder sogar eine Abrissverfügung durch die zuständige Bauaufsichtsbehörde sein (Urteil des OVG Nordrhein-Westfalen vom 20.09.2010 - 7 B 985/10).

Seit dem 01.01.2009 sind die Betreiber von Fotovoltaikanlagen gemäß § 16 Abs. 2 Satz 2 EEG zudem verpflichtet, der Bundesnetzagentur Standort und Leistung der Anlage zu melden. Ein Anschluss und die Inbetriebnahme können erst erfolgen, wenn die Anmeldung bei der Bundesnetzagentur vorliegt.

Wirtschaftlichkeit

Die Wirtschaftlichkeit einer Fotovoltaikanlage wird im Wesentlichen durch den Rohertrag (bei Einspeisung jährliche Einspeisevergütung, bei Eigennutzung nach Leistungsgegenwert), den Bewirtschaftungskosten, der wirtschaftlichen Restnutzungsdauer und dem Kapitalzinssatz beeinflusst.

Bewirtschaftungskosten

Zu den Bewirtschaftungskosten zählen die laufenden Betriebs, Verwaltungs- und Instandhaltungskosten, die zum ordnungsgemäßen Betrieb der Anlage erforderlich sind.

  • Betriebskosten z. B. Versicherungen gegen Ertragsausfall durch Schäden aufgrund von Sturm, Hagel, Eisgang, Schneedruck, Blitzschlag, Feuer, Vandalismus und Diebstahl, Material- oder Ausführungsfehlern, Kurschluss, Überspannung, Bedienungsfehlern sowie Haftpflichtversicherungen
  • Instandhaltungskosten z. B. für Wartung und Kontrolle der Sicherheitseinrichtungen, Technische Prüfung der Wechselrichter und des Solargenerators sowie sonstiger Anlagen wie PC - Schnittstellen für Leistungskontrollen und Alarmmeldungen, Inaugenscheinnahme der Unterkonstruktion z.B. Dachhaut, Dachhaken, Modulbefestigungen, Beseitigung von Verschattungen durch Bewuchs, Reinigung der Anlage
  • Verwaltungskosten z. B. Prüfung von Abrechnungen mit dem Netzbetreiber, Ersatzteilbeschaffungen, laufende Wartung

Restnutzungsdauer

Die wirtschaftliche Gesamtnutzungsdauer einer Fotovoltaikanlage wird derzeit mit rund 20 Jahren angesetzt. Dieser Zeitraum wird aus den Leistungsgarantien der Hersteller, dem technischen Fortschritt und den Laufzeiten gemäß der Energieeinspeisevergütung abgeleitet. Dabei müssen auch die voraussichtlichen Kosten für den Rückbau berücksichtigt werden, wenn davon auszugehen ist, dass die Anlage nach Ablauf dieses Zeitraums als technisch veraltet gilt und (rechnerisch) keinen wirtschaftlichen Wert mehr darstellt. Die Kosten für den Rückbau der Anlage (Rückbau der Module und der Dachdurchdringungen, Entsorgung der Module) sind dann vom Betreiber zu tragen und müssten - bei strenger Lösung - auf den Wertermittlungsstichtag diskontiert (abgezinst) werden.

Kapitalisierung

Für die Kapitalisierung ist nicht ein Liegenschaftszinssatz sondern ein Kapitalzinssatz anzusetzen, da der Eigentümer der Anlage eine angemessene Verzinsung (Rendite) für sein eingesetztes Kapital erwartet. An der Wertentwicklung der Immobilie nimmt er nicht teil. Ferner ist für die Kapitalisierung ein dynamischer Kapitalzinssatz zu verwenden, um unterschiedliche Entwicklungen (Dynamiken) zu berücksichtigen. Eine Dynamik ist deshalb zu berücksichtigen, da der Leistungsgrad der Anlage mit fortschreitendem Alter aufgrund der technischen Abnutzung abnehmen wird. Dadurch reduziert sich auch der erzielte Rohertrag. In der Regel beträgt die Garantieleistung eines Herstellers 10 Jahre. Ebenso sind Leistungsgarantien mit einem Wirkungsgrad von 90% nach 10 Jahren und 80% nach 25 Jahren üblich.

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