Honorar

Privatauftrag

Immobilien Wert-Expertise

Das Honorar für eine Immobilien Wert-Expertise berechnen wir als Pauschale. Sie beträgt 449,00 EUR (inkl. MwSt.). Falls Sie mit unserer Immobilien Wert-Expertise zufrieden sind und anschließend dem Team Immobilienvermittlung einen Vermittlungsauftrag erteilen, ist die Immobilien Wert-Expertise für Sie kostenlos.

Immobilien Wert-Auskunft

Das Honorar für eine Immobilien Wert-Auskunft berechnen wir nach den gleichen Grundsätzen wie bei einem Immobilien Wert-Gutachten (siehe nachfolgend). Aufgrund des geringeren Aufwands gewähren wir jedoch einen Preisnachlass auf das Basishonorar. Diesen teilen wir ihnen gerne auf Anfrage mit.

Immobilien Wert-Gutachten

Das Honorar für ein Immobilien Wert-Gutachten berechnen wir auf Grundlage der Honorarrichtlinie für Immobilienbewertungen des Bundesverbandes öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V. (BVS).

Honorartabelle 2026

Preisangaben in EUR inkl. MwSt., gültig ab 01.01.2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Basishonorar

Für die Berechnung des Honorars wird zunächst das Basishonorar anhand der Honorartabelle ermittelt. Zwischenwerte werden interpoliert. Basiswert ist der Verkehrswert (Marktwert) ohne Berücksichtigung von Rechten und Belastungen oder besonderer objektspezifischer Merkmale (z. B. Bauschäden, Abbruchkosten).

Besonderheiten

Besonderheiten bei der Bewertung (z. B. Erbbau-, Wohn- oder Nießbrauchrecht, Fotovoltaikanlage aber auch unbebautes Grundstück, größflächiges Gewerbeobjekt), werden durch Honorarfaktoren berücksichtigt.

Zusatzleistungen

Zusatzleistungen (z. B.  Auslagen für notwendige und durch uns zu beschaffende Unterlagen, Fahrtkosten, Vervielfältigungskosten bei Mehrfachausfertigungen) werden gesondert nach dem tatsächlichen Aufwand abgerechnet.

Andere Leistungen

Andere Sachverständigenleistungen (z. B. Beratungen, Stellungnahmen, Wert-Rezensionen) werden nach Zeitaufwand abgerechnet.

Angebot

Für unsere Sachverständigenleistungen erstellen wir Ihnen auf Anfrage gerne kostenlos und unverbindlich ein individuelles Angebot.

Gerichtsauftrag

Bei Aufträgen durch ein Gericht erhält der Sachverständige für seine Leistung kein Honorar, sondern eine Entschädigung (Vergütung). Die Höhe und die Ermittlung der Vergütung ist im Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) geregelt.

Die Vergütung ist nicht abhängig von der Qualifikation des Sachverständigen (öffentlich bestellt und vereidigt, zertifiziert, staatlich anerkannt). Ebenso spielen privatrechtliche Gebührenordnungen (z. B. bei Architekten, Ingenieuren, Steuerberatern oder Ärzten) keine Rolle.

Die Vergütung setzt sich aus einem Entgelt für die Leistungen, einem Fahrtkostenersatz, einer Entschädigung für den Aufwand und einem Ersatz für sonstige und für besondere Aufwendungenzusammen. Maßgeblich ist der Zeitaufwand, den der Sachverständige für die Erledigung des Auftrags benötigt hat.

Der Stundensatz ist in sog. „Honorargruppen“ geregelt. Das Sachgebiet "Bewertung von Immobilien" ist der Honorargruppe 6 zugeordnet. Der Stundensatz beträgt 136,85 EUR inkl. MwSt..

Service

Sie haben Fragen oder benötigen weitere Informationen? Wir helfen Ihnen gern.

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Team Immobilienbewertung
Lübbers Sachverständigenbüro

Telefon 05931/49657-20
immobewertung@luebbers24.de