Rauchmelder sind in Niedersachsen seit dem 01.01.2016 Pflicht. Die Übergangsfrist endete am 31.12.2015. Alle Wohnungen in Niedersachsen müssen somit seit dem 01.01.2016 mit Rauchmeldern ausgestattet sein.
Die Vorschriften zu den Montageorten und die Anzahl der benötigten Rauchmelder ist in Niedersachsen in § 44 Abs. 5 NBauO geregelt. Danach muss in allen Schlafräumen und Kinderzimmern sowie in Fluren, die als Fluchtweg für Aufenthaltsräume dienen, mindestens ein Rauchmelder angebracht sein. Eine frühzeitige Raucherkennung und eine darauf folgende Alarmierung ist zu gewährleisten.
Für den Einbau ist der Eigentümer, für die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Besitzer (z. B. Eigentümer, Wohnberechtigter, Mieter oder Pächter) verantwortlich.
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Team Immobilienvermittlung
Lübbers Sachverständigenbüro