Tippgeld

Tippgeld

Sie kennen jemanden, der seine Immobilie verkaufen möchte? Dann werden Sie doch einfach Tippgeber und kassieren eine Prämie! Denn für Ihre Empfehlung oder Ihren Tipp erhalten Sie bei Auftragserteilung eine Prämie von uns.

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Ablauf

Tippgeber zu werden ist ganz einfach. Sie nennen uns Ihre Kontaktdaten und die Kontaktdaten des Eigentümers, der seine Immobilie verkaufen möchte. Der Eigentümer muss sich mit einer Kontaktaufnahme durch uns einverstanden erklärt haben.

Erteilt uns der Eigentümer einen schriftlichen Vermittlungsauftrag, erhalten Sie von uns eine Prämie (Tippgeld).

Bedingungen

Folgende Bedingungen sind für die Auszahlung der Prämie zu beachten:

  1. Die Immobilie darf uns noch nicht bekannt sein.
  2. Die Immobilie darf noch nicht zum Kauf / zur Vermietung angeboten worden sein.
  3. Das Einverständnis des Eigentümers zur Kontaktaufnahme durch uns liegt vor.

Wir bestätigen Ihnen innerhalb von drei Werktagen Ihren Anspruch auf die Prämie schriftlich, sofern alle Voraussetzungen und Bedingungen erfüllt sind.

Prämie

Die Höhe der Prämie ist abhängig vom Angebotspreis der Immobilie:

  • ab 100.000 EUR erhalten Sie 250 EUR
  • ab 200.000 EUR erhalten Sie 500 EUR
  • ab 300.000 EUR erhalten Sie 750 EUR
  • ab 400.000 EUR erhalten Sie 1.000 EUR
  • ab 500.000 EUR erhalten Sie 1.250 EUR
  • ab 600.000 EUR erhalten Sie 1.500 EUR (oder mehr nach Vereinbarung)

Tippgeber

Als Tippgeber müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein. Empfehlen uns mehrere Tippgeber dieselbe Immobilie, gilt der Tipp, der zuerst bei uns eingegangen ist.

Als Tippgeber dürfen Sie mit dem Eigentümer weder durch Belästigung, in aggressiver Weise oder durch eine sonstige unzulässige Handlung (z.B. Anruf oder Täuschung) Kontakt aufgenommen haben. Ebenso müssen Sie den Eigentümer darüber informieren, dass Sie im Falle der Nennung seiner Kontaktdaten eine Prämie (Tippgeld) von uns erhalten.

Tippgebern, die dem Standesrecht unterliegen (z. B. Rechtsanwälte, Steuerberater, Ärzte) ist es untersagt, Prämien entgegenzunehmen. Selbstverständlich freuen wir uns über jede Empfehlung.

Als Tippgeber müssen Sie die Prämie als sonstige Einnahme gemäß § 22 Abs. 3 EStG versteuern, sofern der einmalige Freibetrag (derzeit 256,00 EUR pro Jahr, Stand 2019) überschritten wird.

Service

Sie haben Fragen oder benötigen weitere Informationen? Wir helfen Ihnen gern.

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Team Immobilienvermittlung
Lübbers Sachverständigenbüro

Telefon 05931/49657-20
immovermittlung@luebbers24.de