Erste Energieausweise verlieren Gültigkeit

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Regelungen der EnEV

Die am 01.02.2002 eingeführte EnEV 2002 sah erstmals die Erstellung von Energieausweisen vor. Dies galt für neu errichtete oder umfassend modernisierte Gebäude. Am 01.10.2007 wurden mit der EnEV 2007 dann auch Verkäufer und Vermieter von Bestandsimmobilien verpflichtet, Interessenten einen Energieausweis vorzulegen. Die Regelung umfasste Gebäude, die vor dem Jahr 1966 errichtet worden sind. Für später errichtete Gebäude galt die Pflicht ab dem 01.10.2009 (EnEV 2009).

Aufgrund der laufenden Novelierungen der EnEV (letzter Stand EnEV 2014) ist es möglich, dass für Gebäude, für die früher ein Verbrauchsausweis genügte, heute ein Bedarfsausweis erstellt werden muss. Gleiches gilt im umgekehrten Fall. Ein Bedarfsausweis ist z.B. nicht mehr erforderlich bei Gebäuden, die vor zehn Jahren gebaut worden sind oder bei denen keinen ausreichenden Verbrauchsdaten vorlagen.

Informationen

Informationen zur Frage, welchen Energieausweis Sie benötigen und wo Sie diesen erhalten können, finden sie hier: Energieausweise.

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