Zertifizierung

DIN EN 15733

Zertifizierung

Eine Zertifizierung nach der DIN EN 15733 ist eine europäische Norm zur Qualitätssicherung von Immobilienmaklern. Lübbers Sachverständigenbüro ist 2019 als erstes Büro im Landkreis Emsland nach dieser Norm zertifiziert worden (Zertifizierungsnummer DIA-IM-374).

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Historie

Die DIN EN 15733 wurde 2010 eingeführt und gilt derzeit in 31 europäischen Ländern (Stand 2019). Marktteilnehmer haben mit der DIN EN 15733 einen wichtigen Leitfaden für die Zusammenarbeit mit Immobilienmaklern, insbesondere im grenzüberschreitenden Immobilienverkehr.

Zertifizierungsstellen

Der Begriff "Zertifizierung" ist in Deutschland gesetzlich nicht geschützt. Einige Institutionen und Verbände nutzen dies und vergeben Zertifikate ohne selbst durch die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) akkreditiert zu sein.

Nur durch das DAkkS akkreditierte Zertifizierungsstellen unterliegen einer jährlichen Begutachtung und müssen sich alle fünf Jahre einem Re - Akkreditierungsverfahren unterziehen. Dadurch wird gewährleistet, dass die Zertfizierungsstelle die Anforderungen der Norm erfüllt und der Qualitätsstandard international vergleichbar bleibt.

DAkkS

Die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) ist die nationale Akkreditierungsstelle der Bundesrepublik Deutschland gemäß der EG - Verordnung 765 / 2008 und dem Akkreditierungsstellengesetz (AkkStelleG). Sie arbeitet im öffentlichen Interesse als alleiniger Dienstleister für Akkreditierungen in Deutschland und nimmt in diesem Rahmen hoheitliche Aufgaben war. Gesellschafter sind zu jeweils einem Drittel die Bundesrepublik Deutschland, die Bundesländer (Bayern, Hamburg und Nordrhein-Westfalen) und der Bundesverband der Deutschen Industrie e. V. (BDI).

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Quelle: Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS)

Zu den hoheitlichen Aufgaben gehört u. a. die Akkreditierung von Zertifizierungsstellen in der Immobilienwirtschaft. Das DAkkS begutachtet, bestätigt und überwacht als unabhängige Einrichtung die fachliche Kompetenz der Zertifizierungsstellen, die in nahezu allen Bereichen der Wirtschaft und des Handels zu finden sind. Mit einer Akkreditierung bestätigt die DAkkS, dass die Zertifizierungsstellen ihre Aufgaben fachkundig und nach geltenden Anforderungen erfüllen, d.h. die DAkkS prüft die Prüfer.

Durch die Einrichtung einer nationalen Akkreditierungsstelle verfügt Deutschland über ein für Hersteller, Verbraucher und Konformitätsbewertungsstellen transparentes Akkreditierungssystem. Das Verfahren der Akkreditierung schafft Vertrauen in die Ergebnisse von Zertifikaten, Prüfberichten und Inspektionen und unterstützt deren weltweite Anerkennung und Vergleichbarkeit. Damit leistet die DAkkS einen wichtigen Beitrag für die Qualitätssicherung von Produkten und Dienstleistungen, den Verbraucherschutz und die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft.

DIAZert

Die DIAZert ist die selbständige und unabhängige Zertifizierungsstelle der DIA Consulting AG mit Sitz in Freiburg. Sie bietet seit 1999 Zertifizierungen im Bereich der deutschen Immobilien- und Finanzwirtschaft an und ist die erste von der DAkkS akkreditierte Zertifizierungsstelle in Deutschland. Sie ist die führende Zertifizierungsstelle der deutschen Immobilien- und Finanzwirtschaft.

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Quelle: DIA Conculting AG (DIAZert)

Die DIAZert ist die erste und bislang einzige in Deutschland akkreditierte Zertifizierungsstelle, die eine Zertifizierung nach der DIN EN 15733 ausstellen darf (Stand 2019).

Die von der DIAZert nach der DIN EN 15733 zertifizierten Maklerunternehmen sind in einem öffentlich zugänglichen, bundesweiten Verzeichnis erfasst.

Qualitätssicherung

Anforderungen

Die DIN EN 15733 definiert Qualitätsanforderungen an die Dienstleistungen von Immobilienmaklern. Hierzu gehören

  • Fachprüfung (fachliche Mindestqualifikation)
  • Informationspflichten
  • Versicherungsschutz für Kunden
  • Fortbildungspflicht
  • Tätigkeitsüberwachung
  • Beschwerdemanagement
  • Lizensierte Software- und Vertragsvorlagen

Außerdem verpflichtet sich ein zertifizierter Immobilienmakler, alle Mitarbeiter über den Moralkodex zu informieren und zur Einhaltung zu verpflichten.

Informationspflichten

Nach der DIN EN 15733 ist ein zertifizierter Immobilienmakler verpflichtet, seinem Auftraggeber sowie den Kauf- bzw. Mietinteressenten bestimmte Informationen unaufgefordert zukommen zu lassen (Informationspflichten).

Auftraggeber

Gegenüber seinem Auftraggeber muss er Nachweise über dessen Eigentums- oder Verfügungsrecht, die baurechtliche Situation oder etwaige Einschränkungen bei der Nutzung der Immobilie einholen. Ebenso ist er verpflichtet, alle relevanten Informationen an ihn weiterzugeben (z.B. Informationen zur Bonität eines Interessenten).

Kauf- und Mietinteressenten

Gegenüber den Interessenten muss er bekannte Objektmängel benennen. Er darf keine irreführenden oder realitätsfernen Angaben oder Versprechungen machen (z.B. erzielbarer Kaufpreis). Alle für den Vertragsabschluss relevanten Details müssen von ihm bereit gestellt werden.

Qualitätssicherung

Die Zertifizierung nach der DIN EN 15733 ist auf fünf Jahre befristet (Qualitätssicherung). Danach kann eine erneute Zertifizierung bei der Zertifizierungsstelle beantragt werden (Re-Zertifizierung).

Während der Gültigkeit der Zertifizierung überwacht die Zertifizierungsstelle jährlich die Tätigkeiten des Immobilienmaklers. Bei begründeten Beschwerden kann die Zertifizierungsstelle das ausgestellte Zertifikat einziehen oder eine spätere Re-Zertifizierung ablehnen.

Die jährlich nachzuweisende Fortbildungspflicht beträgt 15 Zeitstunden. Ebenso ist der Zertifizierungsstelle jährlich ein bestehender Versicherungsschutz für Vermögensschäden nachzuweisen.

Service

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