Honorar

Privatauftrag

Immobilien Schaden - Auskunft

Das Honorar für eine Immobilien Schaden-Auskunft berechnen wir nach dem tatsächlichen Zeitaufwand für den Sachverständigen. Dieser umfasst die Vorbereitung und Durchführung des Ortstermins, die Durchführung von Messungen und Prüfungen, die Auswertung des Datenmaterials, die textliche Ausarbeitung und abschließende Prüfung.

Der Stundensatz eines qualifizierten Sachverständigen beträgt 95,00 EUR (ohne MwSt.).

Immobilien Schaden-Gutachten

Das Honorar für ein Immobilien Schaden-Gutachten berechnen wir nach den gleichen Grundsätzen wie für eine Immobilien Schaden-Auskunft.

Zusatzleistungen

Zusatzleistungen umfassen den Zeitaufwand für die Beschaffung notwendiger Unterlagen oder die Prüfung und Aktualisierung vorliegender Unterlagen. Sie werden gesondert nach dem tatsächlichen Aufwand abgerechnet.

Nebenkosten

Nebenkosten umfassen Fahrtkosten, Auslagen für beschaffte Unterlagen, Vervielfältigungskosten für Mehrfachausfertigungen. Sie werden gesondert nach dem tatsächlichen Aufwand abgerechnet.

Umsatzsteuer

Die gesetzliche Umsatzsteuer wird jeweils gesondert erhoben und auf der Rechnung ausgewiesen.

Gerichtsauftrag

Bei Aufträgen durch ein Gericht erhält der Sachverständige für seine Leistung kein Honorar, sondern eine Entschädigung (Vergütung). Die Höhe und die Ermittlung der Vergütung ist im Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) geregelt.

Die Vergütung ist nicht abhängig von der Qualifikation des Sachverständigen (öffentlich bestellt und vereidigt, zertifiziert, staatlich anerkannt). Ebenso spielen privatrechtliche Gebührenordnungen (z. B. bei Architekten, Ingenieuren, Steuerberatern oder Ärzten) keine Rolle.

Die Vergütung setzt sich aus einem Entgelt für die Leistungen, einem Fahrtkostenersatz, einer Entschädigung für den Aufwand und einem Ersatz für sonstige und für besondere Aufwendungenzusammen. Maßgeblich ist der Zeitaufwand, den der Sachverständige für die Erledigung des Auftrags benötigt hat.

Der Stundensatz ist in sog. „Honorargruppen“ geregelt. Das Sachgebiet "Schäden an Gebäuden" ist der Honorargruppe 5 zugeordnet. Der Stundensatz beträgt 85,00 EUR (ohne MwSt.).

Service

Sie haben Fragen oder benötigen weitere Informationen? Wir helfen Ihnen gern.

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Team Immobilienschäden
Lübbers Sachverständigenbüro

Telefon 05931/49657-20
immoschaeden@luebbers24.de