MakFair® ist ein Verfahren zur Vermarktung von Immobilien, das einen fairen Handel zwischen Verkäufern und Käufern ermöglicht.
Interessenten können sich zunächst durch einen 3D Rundgang (virtuelle 360° Besichtigung) mit der Immobilie vertraut machen. Während des 3D Rundgangs stehen das Expose, Grundrisse oder Infopoints zur Verfügung. Besteht Interesse, kann anschließend ein persönlicher Besichtigungstermin vor Ort mit einem Immobilienberater vereinbart werden.
Für einen Erwerb muss der Interessent bis zu einem festgelegten Datum (Gebotsfrist) ein Gebot in beliebiger Höhe bei uns einreichen. Der Interessent kann somit frei entscheiden, welchen Kaufpreis er für die Immobilie zahlen möchte. Das Gebot kann schriftlich oder mündlich bei uns eingereicht werden. Eine Finanzierungsbestätigung durch ein Kreditinstitut ist von Vorteil.
Nach Ablauf der Gebotsfrist wird jeder Interessent durch uns einzeln kontaktiert. Ist sein Gebot nicht das höchste, kann er es auf eignen Wunsch nachbessern. Das auch mehrfach. Sobald keine neuen Gebote mehr eingehen, ist die Sondierung beendet.
Nach der Sondierung übermitteln wir dem Verkäufer alle Schlussgebote. Er entscheidet, welchem Interessenten er die Zusage erteilt. In der Regel ist dies der Höchstbietende. Der Verkäufer kann sich aber auch für einen anderen Bieter entscheiden.
Liegt die Entscheidung des Verkäufers vor, wird jeder Bieter durch uns informiert.
Bei einer Versteigerung (Auktion) sind Verkäufer und Käufer mit dem Zuschlag zum Verkauf bzw. Kauf verpflichtet. Der Höchstbietende erhält automatisch den Zuschlag. Ein Gebot ist rechtlich bindend und verpflichtet zum Kauf. Mit dem Zuschlag ist der Kaufvertrag rechtsverbindlich geschlossen.
MakFair® ist für alle Beteiligten freiwillig und unverbindlich. Der Verkäufer kann frei entscheiden, welchem Interessenten er die Immobilie verkauft. Das kann, muss aber nicht der Höchstbietende sein.
Die Interessenten können ihr Gebot auf Wunsch nachbessern (auch mehrfach) und entscheiden somit frei, welchen Kaufpreis sie zahlen möchten oder können.
Nein, ein abgegebenes Gebot ist rechtlich unverbindlich. Durch die Abgabe eines Gebotes entsteht keine rechtliche Verpflichtung zum Kauf.
Bei MakFair® gibt es kein Mindestgebot. Jeder Interessent kann über die Höhe seines Gebotes frei entscheiden. Auch darüber, ob er es später nachbessern möchte oder nicht.
Nein, dass der Höchstbietende die Zusage vom Verkäufer erhält, ist zwar sehr wahrscheinlich, aber nicht zwingend. Im Gegensatz zu einer Versteigerung kann der Eigentümer frei entscheiden, welchem Interessenten er die Zusage erteilt. Bei gleichlautenden Geboten entscheidet in der Regel das Datum, an dem das jeweilige Gebot eingegangen ist.
Ja, Interessenten haben die Möglichkeit, sich vorab durch eine virtuelle Besichtigung (360° Rundgang)oder ein umfangreiches Exposé mit der Immobilie vertraut zu machen. Besteht Interesse, vereinbaren wir anschließend individuelle Besichtigungstermine und stehen für Fragen beratend zur Seite.
Für Interessenten ist die Teilnahme am MakFair® Verfahren unverbindlich und kostenlos.
Ja, als Interessent müssen Sie ihr Gebot bis zu einem festgesetzten Termin abgeben (Gebotsfrist). Die Gebotsfrist beträgt üblicherweise drei Wochen ab Veröffentlichung des Kaufangebotes.
Die jeweilige Gebotsfrist ist in dem Exposé genannt. Sie ist ebenfalls bei den Kaufangeboten angegeben. Ebenso können Sie die Frist jederzeit bei uns anfragen.
Nach Ablauf der Gebotsfrist werden keine Gebote mehr angenommen.
Ja, nach Ablauf der Gebotsfrist erhält jeder Interessent Informationen zum Stand des Verfahrens. Ebenso hat er die Möglichkeit, sein Gebot auf Wunsch nachzubessern (auch mehrfach.
Nein, weder die Identität der beteiligten Personen noch die Höhe der Gebote werden Dritten gegenüber mitgeteilt. Nach Abschluss des MakFair® Verfahrens werden die erfassten Daten gelöscht. Wir verweisen hierzu auch auf unsere Informationen zum Datenschutz.
Am einfachsten es ist, auf den gängigen Immobilienportalen nach vergleichbaren Angeboten zu suchen. Als unabhängiges Sachverständigenbüro veröffentlichen wir zudem für jedes Kaufangebot den Immobilienrichtwert, der ebenfalls als Orientierung bei der Bemessung eines Gebotes dienen kann.
Nein, die Besichtigung ist kostenlos und unverbindlich. Maßgebend für die Wirksamkeit eines Gebotes ist die rechtzeitige Abgabe vor dem Ende der Gebotsfrist.
Nach Ablauf der Gebotsfrist werden die eingegangenen Gebote sondiert. Dazu nehmen wir mit jedem Interessenten Kontakt auf. Ist ein Interessent nicht der Höchstbietende, kann er sein Gebot auf Wunsch nachbessern (auch mehrfach). Die Sondierung ist beendet, sobald keine neuen Gebote mehr eingehen. Dies ist üblicherweise spätestens nach rund 14 Tagen der Fall. Anschließend werden dem Eigentümer die Ergebnisse zur Entscheidung vorgelegt.
Ja, da alle abgegebenen Gebote unverbindlich sind, gilt die Immobile erst mit Abschluss des notariellen Kaufvertrages als endgültig verkauft. Bis zu diesem Zeitpunkt ist es möglich, dass der geplante Abschluss des Kaufvertrages nicht zustande kommt (z. B. da der Interessent seine Kaufabsicht unerwartet zurück zieht). In diesem Fall besteht die Möglichkeit, dass der Eigentümer sich für einen anderen Interessenten entscheidet.
Ja, wird einem Gebot bereits eine Finanzierungsbestätigung beigelegt, erhöht dies nach unseren Erfahrungen deutlich die Bereitschaft des Verkäufers, diesem Bieter die Zusage zu erteilen. In jedem Fall wird die Finanzierungsbestätigung vor der endgültigen Zusage durch den Verkäufer benötigt.
Interessenten sollten daher möglichst frühzeitig die Kaufpreisfinanzierung durch eine Bankbestätigung sicherstellen. Bitte beachten Sie hierzu auch unsere Hinweise zum Geldwäschegesetz.
Traditionell ist es üblich, dass der Erwerber einen Notar auswählt.
Natürlich ist jeder Eigentümer daran interessiert, für seine Immobilie einen möglichst hohen Kaufpreis zu erzielen. Viele Eigentümer möchten aber auch erfahren, was mit ihrer Immobilie geschehen wird. Beabsichtigt der Interessent sie abzureißen, zu sanieren, mit Kindern zu bewohnen o.ä..
Deshalb lautet unser Rat: Erzählen Sie uns Ihre Geschichte! Was haben Sie mit der Immobilie vor und gibt es Gründe, warum der Eigentümer sich für Sie entscheiden sollte. Wir nehmen diese Informationen gerne auf und leiten Sie an den Eigentümer weiter.
Auch die frühzeitge Vorlage einer Finanzierungsbetätigung durch ein anerkanntes Kreditinstitut erhöht die Chancen.
Sie haben Fragen oder benötigen weitere Informationen? Wir helfen Ihnen gern.
Team Immobilienvermittlung
Lübbers Sachverständigenbüro