Die durchschnittlichen Kaufpreise für freistehende Ein- und Zweifamilienhäuser (Wohnfläche 140 m², Grundstück 700 m², mittlere Wohnlage und Ausstattung, Dachgeschoss ausgebaut, nicht unterkellert, Stand 2020) betragen:
Die Preisentwicklung zwischen den Jahren 2000 bis 2008 war relativ konstant. Seit diesem Zeitpunkt sind Preissteigerungen zu beobachten.
In den Landkreisen Emsland, Grafschaft Bentheim und Osnabrück ist der Anteil von Ein- und Zweifamilienhäusern im Erbbaurecht relativ hoch. Führend ist der Landkreis Osnabrück mit rund 90 Kaufverträgen pro Jahr. Damit werden in diesem Landkreis jährlich etwa doppelt so viele Erbbaurechte gehandelt, wie in den Landkreisen Emsland und Grafschaft Bentheim zusammen.
Zu den größten Erbbaurechtsgebern gehören die Fürst zu Bentheimische Domänenkammer in Steinfurt, die Arenberg - Meppen GmbH (Arenberg Stiftung), die Klosterkammer Hannover sowie die evangelische und katholische Kirche.
Das Erbbaurecht ist dadurch gekennzeichnet, dass der Erbbauberechtigte an dem Grund und Boden kein Eigentum, sondern ein befristetes Nutzungsrecht erwirbt. Deshalb erzielen Erbbaurechte üblicherweise geringere Kaufpreise als für Vergleichbare Objekte im Volleigentum. Die Wertabschläge für Erbbaurechte im Vergleich zum Volleigentum betragen ca. 10 % bis 25 %.
Maßgebend für die Höhe des Wertabschlages sind
Der regionale, langjährige und marktübliche Erbbauzinsfuß in Bezug auf einen beitrags- und abgabefreien Bodenwert beträgt rund 2,5 %, auf einen beitrags- und abgabepflichten Bodenwert rund 4,5 %.
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Team Immobilienbewertung
Lübbers Sachverständigenbüro